Mit Fahrrad, Tretroller und Co im Straßenverkehr

Alle gesetzlichen Änderungen ab April 2019 im Überblick


Mit 1. April gab es eine Gesetzesänderung, wodurch sich auch einige Vorschriften für Kinder geändert haben. Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten alten und neuen Bestimmungen in diesem Zusammenhang:

FAHRRAD

Kinder unter zwölf Jahren dürfen nur mit einer Begleitperson, die selbst mindestens 16 Jahre alt ist, Radfahren. Üblicherweise machen Kinder in der vierten Klasse Volksschule die Radfahrprüfung. Alleine Radfahren mit Radfahrausweis war bisher aber erst mit zehn Jahren erlaubt. Seit April dürfen nun auch 9-jährige Mädchen und Buben, die in eine vierte Klasse gehen, sofort nach der bestandenen Radfahrprüfung auch ohne Begleitperson Radfahren.

Nichts geändert hat sich an der Radhelmpflicht für Kinder unter zwölf Jahren, den Ausrüstungsbestimmungen (vorne weiße, hinten rote Reflektoren, gelbe Reflektoren an Pedalen und Speichen, Klingel, zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen, Licht bei schlechter Sicht oder Dunkelheit) und an den für Fahrräder erlaubten Verkehrsflächen (Gefahren werden darf ausschließlich auf Radwegen, wenn vorhanden; Gehsteige und –wege dürfen nicht benutzt werden!)

TRETROLLER

Die Nutzung von Rollern bzw. Scootern ohne Antrieb ist seit April schon ab dem 8. Geburtstag erlaubt. Damit fahren darf man auf Gehsteigen und Gehwegen, in Fußgängerzonen, in Wohnstraßen und auf gemischten Geh- und Radwegen.

TIPP: Beim Queren der Fahrbahn sollten Kinder vor einem Zebrastreifen stehen bleiben, absteigen und erst dann den Roller über die Fahrbahn schieben, wenn alle Fahrzeuge auch tatsächlich angehalten haben.

 SKATEBOARDS, DREI- UND EINRÄDER, GO-CARTS & CO

Diese Geräte dürfen nicht auf der Fahrbahn, auf dem Radweg und auf Radfahrstreifen benutzt werden. In Fußgängerzonen, auf Gehsteigen, Geh- und Radwegen oder in Wohnstraßen sind sie nur erlaubt, wenn dadurch der Verkehr und die Fußgänger nicht gefährdet oder behindert werden. Die Altersgrenze liegt auch hier bei 8 Jahren.

 SCHUTZAUSRÜSTUNG

Egal mit welchem Gefährt man unterwegs ist – mit der entsprechenden Schutzausrüstung kann man im Fall eines Sturzes oder Unfalls die Gefahr von schlimmen Verletzungen verringern. Ein Helm sollte immer zur Grundausstattung gehören und am besten mit Handgelenk-, Ellbogen- und Knieschützern kombiniert werden. 

Tiroli wünscht einen bewegten und unfallfreien Frühling!

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